Baustopp wegen Mängelbeseitigung / Klärung technischer Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im August 2009 einen BGB Hausbauvertrag mit einen Hausbaufirma abgeschlossen. ... Nun schreibt mir die Baufirma, das Sie einen Baustopp erwägt, um die ausstehenden Restarbeiten erst einmal alle nachweislich zu erledigen und um die Einbehalte der einzelnen Rechnungen nicht noch größer werden zu lassen.