Angemessenheit und Höhe einer Schmerzensgeldforderung prüfen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Der Anwalt des Geschädigten fordert 1 500,- € Schmerzensgeld plus entsprechendem Anwaltshonorar und bezieht sich dabei auf ein Urteil des LG München vom 02.04.1987, AZ 19 O 10530/88. Meine Frage: Ist die geforderte Höhe des Schmerzensgeldes gerechtfertigt, bzw. wie hoch ist diese als solche aus objektiver Sicht einzuschätzen?