Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.) Direkt an der Grenze stehend darf der Sichtschutz bzw. die Einfriedigung bis zu 1,50 m hoch sein: § 11 Abs. 2 des Nachbarrechtsgesetzes (NRG). Alles, was höhenmäßig darüber hinaus geht, ist als Grenzabstand einzuhalten. Wenn die Mauer nun 1,93 m hoch ist, müssen Sie 0,43 m Abstand von der Grundstücksgrenze halten, bei 2,31 m Höhe sind es demnach 0,81 m.
2.) Zunächst könnten Sie überlegen, Ihr Grundstück durch Aufschüttung an das Niveau des Nachbargrundstücks anzugleichen.
Gemäß dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 2. Juni 2017 – V ZR 230/16 –, juris, zu Art. 47 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - AGBGB -, insoweit dem NRG vergleichbar) kommt es auf die Entstehung der Beeinträchtigung des Nachbarn an, wobei der Fall für eine lebende Einfriedung entschieden wurde. Das ist erst der Fall, wenn die Einfriedung das Niveau des Nachbargrundstücks erreicht hat. Danach wäre vom Grundstücksniveau des Nachbarn auszugehen.
3.) Nein, es gibt dafür leider keine Sonderregelung. Die Rechtsprechung verlangt in diesen Fällen "architektonische Selbsthilfe", wozu etwa auch die Verlegung des eigenen Arbeitszimmers gehören kann.
Wenn die Geräusche vom Nachbargrundstück zu laut sind, weil sie das Niveau überschreiten, das gemäß dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis zulässig ist, können Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Ggf. können zur Beurteilung der Zumutbarkeit des Lärms technische Regelwerke herangezogen werden (Reparaturwerkstatt).
4.) Eine konstruktive Verbindung dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Nachbarn herstellen. Ansonsten dürfen Sie - auf Ihrem Grundstück, ohne konstruktive Verbindung - direkt an die Garage anbauen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
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