Erbe, nach dem Tod richtig handeln.
vom 18.11.2020
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Hallo, mein Vater ist verstorben und hat ein Testament gemacht, darin wurde ich, als einziger leiblicher Sohn, mit 6/10 bedacht und der Sohn seiner verstorbenen Lebensgefährtin (diese waren nicht verheiratet) mit 4/10.