Versteuerung von beschlagnahmtem Geld
vom 21.4.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Kleine Frage, große Ratlosigkeit: Ich habe eine Straftat begangen. ... Ich habe hier also einen nachträglichen Steuerbescheid, und zwar in namhafter Höhe erhalten. ... Kann das Finanzamt eine Art "Titel" auf das Geld bei Gericht anmelden, sodass es auf die Gelder zugreift, sobald diese verfügbar sind und den Steuerbescheid solange aussetzen?