Erste Tätigkeitsstätte in Arbeitsvertrag
vom 9.9.2023
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Ist nun über die oben zitierten Formulierungen die Betriebsstätte meines Arbeitgebers für mich als erste Tätigkeitsstätte so klar definiert, dass ich diese Hotelübernachtungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung über die Werbungskosten von der Steuer absetzen kann?