Zivilrechtliche Forderungen belaufen sich somit in der Summe auf ca. 75 Tsd. ... Wenn B bei A den pfändbaren Betrag pfänden würde, könnte A trotzdem die Kreditraten für die Immobilie begleichen, schreckt jedoch davor ca. 12,5 Jahre die Schmerzens- und Schadenersatzgeldforderungen abbezahlen zu müssen (Vorausgesetzt er hat den Job immer, wenn er diesen verlieren sollte, dann könnte das Abbezahlen noch länger dauern) Es stellen sich folgende Fragen: 1) Könnte B – nachdem er einen juristischen Titel in die Hand bekommt – einen Zwangsverkauf der Immobilie beantragen? ... Kann B dann eine so genannte Sicherheitshypothek eintragen und warten bis der Vater irgendwann mal nicht mehr da ist und dann in ein paar Jahren den Titel vollstrecken, also die Immobilie Zwangsverkaufen?