Nun gab es zu den Häusern auch Geldvermögen ( Geldmarktkonto)das wir teilweise im Rahmen einer vorgezogenen teilweisen Auseinandersetzung bereits aufgeteilt haben Es besteht nun neuerdings ein Mietkomto/ Gemeinschaftskonto und noch ein altes Nachlasskonto wo bislang immer noch einige Mieter drauf einzahlen, da wir das noch nicht vollständig geändert haben Durch Querelen haben wir was das Nachlasskonto angeht sowie das neue Konto hier das so eingestellt dass man nur per gemeinsamer Unterschrift Überweisungen usw davon tätigen kann Lt Gesetz ist es ja so das nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2038.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2038 BGB: Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses">§ 2038 BGB</a> zumindest für den Teil der Erbengemeinschaft hier die Mieten - also Früchte- erst nach der Auseinandersetzung aufgeteilt werden können. Da wir aber die Häuser in der Erbengemeinschaft halten wollen und keine Teilungsversteigerung wollen, haben wir uns nun zum einen auf eine Verwaltung verständigt und mit unserem StB und Rechtsanwalt eine Vereinbarung aufgesetzt die folgendes beinhaltet : "Die Verteilung der Erträge richtet sich ausschließlich nach dem auf den Konten der Erbengemeinschaft / Miteigentümergemeinschaft bestehenden Guthaben.. und Die Auszahlung erfolgt jeweils am Ende eines Jahres .. mit folgender Maßnahme : Sofern das Guthaben auf den Konten der Erbengemeinschaft / Miteigentümergemeinschaft zum 31.12., also erstmals zum ... ( den bestimmten Betrag übersteigt ) wird der übersteigende Betrag zu gleichen Teilen an Frau W und Herrn G ausgezahlt ..... Es ist zwar so, dass es eine teilweise Auseinandersetzung gab und auch das Geld ( falls es denn auf das Geldmarktkonto transferiert wird) kein Nachlassgeld mehr ist sondern nach dem Todesstichtag aktuelle Mieteinnahmen der geerbten Häuser sind, NUR ist es so, dass ich, sollte das Geld erst mal übertragen sein, überhaupt noch nach der Vereinbarung ein Recht auf jährliche Ausschüttung habe und so verlangen kann das die Mieten auch auf dem Geldmarktkonto der Sparkasse, wo ja die Gemeindchaftskonten sind, dann transferiert werden können und auf mein Privatkonto bei der Volksbank - wie vereinbart -landen können oder geht das nicht mehr weil ja vielleicht so ein Geldmarktkonto nicht direkt zur Erbengemeinschaft gehört ?