ich habe einen gewerbemietvertrag vor 2,5, jahren über 5 jahre geschlossen, der sich dann nach ablauf der 5 jahre jährlich verlängern sollte (praxis mit 5 zimmern in einem wohn - und geaschäftshaus in franken / bayern) . in den letzten 2,5 jahren hat sich die wirtschaftliche situation der praxis aber so verschlechtert, so dass ich mir die monatliche mietzahlung von knapp 800 euro nicht mehr leisten kann und mich verkleinern muss. ich hatte mit dem vermieter eine mündliche absprache, dass ich aus dem mietvertrag rauskäme, wenn ich ihm einen nachmieter stelle. nun habe ich adäquate nachmieter gefunden, die die räumlichkeiten privat (was für den vermieter kein problem darstellt) ab november mieten möchten. nun stellt sich die sachlage aber so dar, dass der vermieter darauf besteht, dass ich die 5 jahre mietvertrag eingehalten muss, ich aber das recht habe, an die gefundenen nachmieter unterzuvermieten, aber weiterhin für die räumlichkeiten verantwortlich bin und als ansprechpartner fungieren muss. ist das rechtens- trotz nachmieter? oder besteht für mich eine möglichkeit, durch diese nachmieter aus dem mietvertrag vor ablauf des mietverhältnisses (april 2013) herauszukommen? ... für eine schnelle und aussagekräftige rechtliche antwort wäre ich sehr verbunden, da auch die potentiellen nachmieter gerne schnell wissen würden, ob sie die räumlichkeiten mieten können.