möbliertes Zimmer kündigen
vom 1.11.2019
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer / Berlin
Das Zimmer befindet sich im Haus des Vermieters. ... Der Vermieter möchte nun aber, dass ich die Miete, die mit fast 500 sehr hoch ist, weiterzahle. ... Ich zitiere kurz § 549 Abs. 2 Nr. 2 "Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt" Stutzig macht mich das " überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat".