Gültigkeit Schönheitsreparaturklausel/-Renovierung, was ist bei Auszug zu tun?
Unter § 13 (Schönheitsreparaturen) steht folgendes: 1. Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen. ... Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt noch besteht ein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 3 S. 1 BGB.