Frage 1: Ist unter diesen Voraussetzungen ein mündlicher Mietvertrag zwischen allen 3 Personen zustande gekommen und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen kann, aufgrund von Trennung, Person B zum Auszug gezwungen werden und welche Fristen gelten hierfür? ... Würde dann nicht trotzdem ein mündlicher (Unter-)Mietvertrag zwischen den genannten Personen bestehen? Frage 3: Sollte tatsächlich ein mündlicher Mietvertrag bestehen, wäre dann der Tatbestand der Nötigung erfüllt, wenn der Bruder von Person A, die Person B per SMS im Namen der Familie, inbesondere der Vermieterin (Tante), unter Androhung einer "teuren richterlichen Anordnung" zum Auszug in 9 Tagen auffordert, wenn vorher keine schriftliche Kündigung ausgesprochen wurde?