Mietrecht - Kündigung
Hallo und guten Tag,
ich wohne mit meinem Vermieter im selben 2-Parteien-Haus.
Seit gut einem Jahr gibt es - nach 11 Jahren Mietzeit - ständig Ärger und Streit mit meinem Vermieter. Ursache hierfür ist meine Anschaffung eine Hundes (Labrador). Zuvor hab ich mir von meinem Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass ich mir einen Hund (...keinen "Kampfhund"...)zulegen darf!
Nun hat mir mein Vermieter vor einiger Zeit m ü n d l i c h wegen "Eigenbedarf" gekündigt. Wörtlich sagte er:" ...meine Tochter ist schanger und braucht eine größere Wohnung, daher musst du ausziehen. Pack deine Sachen und verschwinde, den Termin kannst du selber festlegen..."
Ich habe mir inzwischen eine andere Wohnung gesucht und ihm seine Kündigung schriftlich bestätigt und auch einen definitiven Auszugstermin, 30.06.2011, genannt. Gleichzeitig habe ich ihm mitgeteilt, dass ich mich rechtliche Schritte vorbehalte, sollte die Wohnung nicht durch Eigenbedarf genutzt werden.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben von seinem Anwalt, in dem dieser die Kündigung meines Vermieters als ungültig bezeichnet, da eine Kündigung des Mietverhältnisses immer der Schriftform bedarf; daher sei die mündliche Kündigung seines Mandanten wirkungslos.
Meine Frage: stimmt es wirklich, dass die Kündigung des Mietverhältnisses (egal ob vom Vermieter oder vom Mieter)immer der Schriftform bedarf oder gilt auch die mündliche Kündigung?
Danke für Ihre prompte Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Bewertung des Fragestellers
4. Mai 2011 | 00:23
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