Kündigungsverzicht für 1,5 Jahre
vom 2.1.2010
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... Nun meine Frage: Wie ist mit der Formulierung " außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund " in oben zitierter Sondervereinbarung umzugehen?