.: Wärmelampen, Heizkörper, Wärmetauscher, Wärmepumpe, Heizlüfter o.ä. b) Ändert sich die Sachlage, wenn folgendes bei der Energieplanung des Hauses geändert wird: -autarke Stromerzeugung allen konsumierten Stroms durch eigene Photovoltaik (Inselanlage) -Warmwasser durch eigene, autarke Solarthermie (kein Boiler/Durchlauferhitzer) -Kochen ohne indoor-Equipment mit Outdoor-Grill (kein Herd/Backrohr) -Betrieb aller weiteren elektrischen Verbraucher (inkl. Solarthermie) durch die autarke Photovoltaik => Kein externer Stromanschluss des Hauses ans Versorgernetz, kein Indoor-Heizmittelverbrauch (also 100% Energieautarkie bis auf Outdoor-Grill) Erneut: Falls auch in diesem Kontext in voriger Liste konkret Geräte gelistet sind, die dann immer noch ein Problem darstellen, bitte ich um Auflistung. c) Falls Ihre Antwort ist: a=> Ja, b=> Nein Wann gilt dann ein Gebäude als nicht "beheizt oder klimatisiert", aufgrund welcher Rechtsnorm?