Verhalten des Vermieters (Sportgeschäft): Nach Überprüfung und Abgleich der persönlichen Daten (Alter, Größe, Gewicht, Fahrkönnen) und der Einstellwerte an der Bindung, die nachweislich von allen Beteiligten als korrekt nachvollzogen wurden, bot der Vermieter an, die Ski an die Herstellerfirma zu Begutachtung auf Vorliegen eines technischen Defekts einzuschicken. ... Der Unfall ereignete sich in der Schweiz?