Aufenthaltsgenehmigung und Einreisesperre
vom 12.8.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Es geht um einen Freund der Familie aus dem nahen Osten (20 Jahre alt), der lange Zeit in Deutschland lebte, der nun wieder in seinem Heimatland ist und dem wir gerne den Aufbau einer Existenz in Deutschland ermöglichen möchten. ... Eine befreundete Familie ist bereit, ihn als Au Pair aufzunehmen – und ihm den erforderlichen Freiraum zu geben, diese weiteren Schritte planen zu können. Frage hier: Wie werden die Arbeitseinsätze bzw. wie wird die Tätigkeit von Au Pairs behördlicherseits überprüft und durch wen?