H bot R aufgrund des Gutachtens 14.000,00 € zu zahlen, was R ablehnte und weiterhin auf der Hälfte von 105.000,00 € bestand. netaive Eigenschaften die zu so einem niedrigen Verkehrswert geführt haben: - Grundstück hat eine Abmessung von 120 x 15 m (ein Schlauch sozusagen) - Grundstück liegt direkt an einer stark befahrenen Bundesstraße - Grundstück liegt direkt an einer 24-h offenen Tankstelle - Gebäude wurde um 1900 erbaut (altes Backstein-Bauernhaus) - Gebäude muss von grundauf saniert werden (Feuchte in den Wänden, Sanitäranlagen, Dach, Wassersperren, Fußboden, Lärmschutzwand) - Gebäude ist eine Grenzbebauung, es steht Rücken an Rücken an einem anderen Haus, wobei es nicht geklärt ist es ob das Haus über zwei Trennwände besteht oder nur eine Rückwand zum trennen der Häuser errichtet wurde. - wenn das Haus abgerissen werden sollte (was noch nicht mal sicher ist ob es genehmigt werden würde) waäre eine bebauung auf 120 x 9 m notwendig. - Bauland ist nur der hälftige vordere Anteil (der der an der Bundesstraße liegt, die hintere Teil ist Ackerland/Weideland) Nachdem H aber weder schriftliche Kaufangebote, bzw ein Gegengutachten bekam lehnte sie den höheren Preis ab.