Zur (unbegründeten) Frist heisst es im Arbeitsvertrag: "Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet bis zum 31.8.2007. ... Der Mitarbeiter hat Kündigungsschutzklage erhoben, sein RA schreibt in der Begründung: "Hinzu kommt, dass der Beklagte (also wir) gemäß §2 des Arbeitsvertrages nur zu zwei Terminen im Jahr, nämlich zum 28.2. und 31.8., ordentlich kündigen kann."