Änderung der Arbeitsaufgabe
Ich bin als Büroassistentin laut Arbeitsvertrag seit 2003 eingestellt, war in dieser Zeit noch nie krank. Ich habe als Zusatz den Satz im Arbeitsvertrag zu stehen: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Arbeiten zu übernehmen.