Sehr geehrte Frau Fragestellerin
oder
sehr geehrter Herr Fragesteller,
Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:
Ich rate dazu,die Zusatzvereinbarung so umzuformulieren,dass sie zu dem nach Ihren Ausführungen eindeutigem Text des Arbeitsvertrages im übrigen passt.
Dieser legt-wie Sie schildern-Deutschland als Ihren Haupteinsatzort
fest.
Die Zusatzvereinbarung mit ihrem bisherigen Text steht hierzu zumindest teilweise im Widerspruch.Sie lässt sich-isoliert betrachtet-dahingehend auslegen-dass Sie in der GmbH in Deutschland nur eingearbeitet werden,mithin Ihr neues Arbeitsverhältnis in Deutschland nur zeitlich befristet oder vorübergehend sein könnte.Dadurch können-wenn man diesen Zusatz isoliert betrachtet-( Arbeitsvertrag und Entsendungsvertrag ,soweit letzterer schon vorhanden,liegen mir nicht vor)Probleme mit der Ausländerbehörde jedenfalls nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der bisherige Text der Zusatzvereinbarung sollte deshalb wie folgt neu geschrieben werden:
"Eingearbeitet wird die Arbeitnehmerin(der Arbeitnehmer),Frau xxx oder Herr xxx,an Ihrem/seinem Haupteinsatzort bei der xxx GmbH in Deutschland,in.....Postleitzahl .....
Die Einarbeitungszeit endet mit Ablauf des ....(intern für Sie als Fragesteller:bitte Monat und Jahr angeben)
Die Arbeitnehmerin /der Arbeitnehmer,bzw.Frau oder Herr..wird sodann vorübergehend,das heißt für die Dauer von zwei Jahren in ihr/sein Heimatland nach ...in ...Postleitzahl... abgeordnet bzw.entsandt.
Die Entsendezeit endet am ....(intern für Sie als Fragesteller:bitte Monat und Jahr angeben).
Auf den Entsendevertrag gemäß Anlage vom ...wird Bezug genommen(intern für Sie als Fragesteller:dieser Passus gilt für den Fall,dass der Entsendevertrag schon vorliegt).
Nach Ablauf des vorgenannten Entsendezeitraumes von zwei Jahren wird die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer,bzw.Frau /Herr .....dann unbefristet an seinem eigentlichen Arbeitsplatz bei der xxx GmbH in ...Postleitzahl...Deutschland tätig sein."
Soviel zu der vorgeschlagenen Änderung,die Sie nur im Einverständnis mit dem neuen Arbeitgeber(xxx GmbH in Deutschland) vornehmen können.
Für die nachfragefunktion stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin