Ruhenszeitraum bei BA, Leistungsunschädliche Abmeldung ?
vom 5.7.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Ein Bewilligungsbescheid für den Bezug von ALG I ist ergangen. Vom Arbeitsamt wurde eine 12 wöchige Sperrfrist verfügt §§144, 128 (SGB III) sowie ein Ruhenszeitraum entsprechend § 143a wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verhängt. ... Wäre eine solche Unterbrechung möglich und unschädlich auf Höhe und Dauer des ALG I (einmal abgesehen von eventuellen Nachteilen bei der BfA) oder muß ich ggf. mit einer weiteren Sperrzeit (bis zu 4 Wochen) wegen fehlender Arbeitsbereitschaft nach § 128 Abs.1 Nr. 7 SGB III rechnen?