Diebstahl von Alkohol in der Disco, nun schriftliche Äußerung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Hier bot man mir an, den entstandenen Schaden von 230€ direkt zu begleichen und dafür auf Polizei zu verzichten. ... Außerdem bot ich ihm an den Schaden von 230€ zu begleichen, was ich auch dann vor Ort in Barzahlung tat. Daraufhin sagte er mir, dass er die Polizei kontaktiert, damit die "Sache geklärt ist".