ich wurde vor kurzem geschockt als ich einen Brief von der Polizei erhielt dass ich ein Kfz mit einer Mülltonne beschädigt haben und mir Sachbeschädigung vorgeworfen wird. An einem Abend war ich bei Freunden und bin gegen Mitternacht nach Hause gelaufen. Ich habe einen kompletten Filmriss und erinner mich hauptsächlich daran, dass ich nach Hause ging. Natürlich völlig erschöpft, betrunken und müde. Woran ich fest glaube ist dass ich im betrunkenen Zustand gegen eine Mülltonne gefallen bin, welche unglücklicherweise gegen das Kfz geknallt ist. Hinweise darauf hatte ich am nächsten Morgen weil ich Wunden an den Knien und der Linken Hand und Ellenbogen hatte. Da am darauffolgenden Tag die Müllabfuhr kam, stand die Mülltonne extrem nah am Kfz. Dummerweise bin ich unwissentlich dagegen gelaufen. Woran ich mich auch noch erinnern kann war dass ich mit Jemandem geredet habe (Polizist/-in). Was genau ich gesagt habe oder an den Ablauf kann ich mich nicht mehr erinnern. Auch ob es Zeugen gab, weiss ich nicht. Jedoch in meinem Ort um 02:00 sehr unwahrscheinlich. Ich wurde anscheinend gehen gelassen, wachte Morgens auf und wusste von nichts mehr. Sowas ist mir noch nie im Leben passiert und mir ebenfalls extrem unangenehm. Möchte gerne für die Vorhanden Schäden aufkommen und die Sache aus der Welt schaffen.
Was wird passieren?
Wie kann man die Sache schnell aus der Welt schaffen?
Bleibt es bei einer Geldstrafe?
Danke im Voraus!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie Akteneinsicht beantragen, damit Sie erfahren, was tatsächlich passiert ist. Dadurch können Sie dann auch gleich den Namen und die Adresse des Geschädigten in Erfahrung bringen. Wenn Sie diese wissen, können Sie dort nachfragen, was die Reparatur gekostet hat, um den Schaden zu ersetzen.
Nach Ihrer Schilderung ist es wahrscheinlich, dass Sie eine Geldstrafe bekommen
Hier kann die Staatsanwaltschaft entweder einen Strafbefehl beantragen oder Anklage vor dem Strafgericht einreichen. Dann gibt es eine mündliche Verhandlung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.