Mietrecht
vom 19.12.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Diese einzelnen Gärten gehören jeweils zu einer festen Wohnung im Haus und wurden seitdem an den betreffenden Nachmieter weitergegeben...Wir übernahmen ebenfalls 2002 zusätzlich den Garten eines Nachbarn mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters, ohne daß ein entsprechendes Nutzungsentgelt überhaupt angesprochen wurde, wobei die Nutzungsdauer mit dem Datum unseres Auszuges aus der Wohnung erlischt.