Freizeitgrundstück: Verkäufer ist kein Eigentümer! Anzahlung geleistet.
Die Restschuld wollte er nun nach erfolgreichen „Verkauf" an uns beim Eigentümer begleichen und sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, um uns das Grundstück rechtmässig veräussern zu können. ... (Barzahlung an den Eigentümer direkt beim Notar, der Eigentümer behält dann die offenen Forderung des „Verkäufers" ein und den Rest übergibt er dem „Verkäufer".. wie die das untereinander regeln, wäre mir ja grundsätzlich egal ).