"Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Regelungsabrede zwischen der FIRMA und dem Betriebsrat vom 19.05.1998 und die jeweils geltenden Betriebsvereinbarungen sowie die Betriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung." alle anderen §§ sollten nicht relevant sein (Urlaub, Gehalt,...). ... Zum Hintergrund: Als ich den Vertrag erhalten habe, habe ich beim Personalleiter angerufen und nach der Reisekostenrichtlinie gefragt (ist ja Vertragsbestandteil und die wollte ich gerne kennen bevor / falls ich unterschreibe). Dieser hat mir mitgeteilt, dass ich diese erst bekomme, wenn ich den Vertrag erhalten habe .... da denke jeder was will.