Nachbar2 beschwert sich zwar noch nicht, aber ich möchte nun vermeiden, daß ich für Schäden an der Stützmauer des Nachbarn2 durch die Wurzeln des Grenzbaumes mit Nachbar1 oder eventuell dem Dach des Nachbarn2 durch Äste etc. aufkommen muß. ... In diesem Zusammenhang habe ich gelesen, das die Kosten der Beseitigung von mir getragen werden müßten, wenn der Nachbar1 seine Rechte am Baum abgiebt. Meine Frage ist nun, ob auch ohne eine Fällung des Grenzbaumes ich meine Rechte an dem Baum an den Nachbarn1 abgeben kann, so daß der Baum inklusive der damit verbundenen Pflichten, an den Nachbarn1 als Eigentum übergeht?