Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass der Verkäufer nicht gewerblich handelt sondern wie Sie Verbraucher ist.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ihrem Rechtsgeschäft liegt ein sogenannter Versendungskauf zugrunde, der seine rechtliche Regelung in § 447 BGB
findet. Danach geht die Gefahr, dass die Ware schadlos den Käufer erreicht, bei Versendungskäufen bereits dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sache an den Transporteur übergibt. Entsteht während des Transports ein Schaden an der Sache, muss der Verkäufer nicht nochmals leisten und der Käufer hat zunächst keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Dies gilt aber nur, wenn der Schaden „zufällig" entsteht, was sich aus § 446 BGB
ergibt. Zufall bedeutet hierbei nichts anderes, als dass dem Verkäufer kein Verschulden an der Beschädigung der Sache anzulasten sein darf.
In Ihrem Fall deutet einiges darauf hin, dass der Verkäufer eben dieses Verschulden doch trägt. Dieser hat nämlich die Pflicht, dafür Sorge tragen, dass die Ware ordnungsgemäß und geschützt versendet wird. Nach Ihren Schilderungen hat er dies nicht getan. Tatsächlich erscheint es wahrscheinlich, dass die Verpackung nicht ordnungsgemäß verpackt wurde. Hierfür spricht letztlich auch der Schaden selbst. Dass Zeugen zur Verfügung stehen, verbessert die prozessualen Aussichten nochmals. Sie sollten gegenüber dem Verkäufer nochmals darauf bestehen, dass dieser Ihnen das Schriftstück der DHL zur Verfügung stellt.
Es erscheint jedoch bereits jetzt sehr wahrscheinlich, dass die gerichtliche Geltendmachung Erfolg haben wird. Eine abschließende Beurteilung ist aber erst nach Kenntnis aller relevanten Tatsachen möglich. Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf in der Angelegenheit haben, stehe ich Ihnen gerne zur weiteren Vertretung zur Verfügung. Das hier gezahlte Honorar würde auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden. Kontaktieren Sie mich einfach unter der angegebenen E-Mail-Adresse.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
André Meyer, Rechtsanwalt
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