Strafbefehl wegen Beleidigung > Gegenanzeige?
vom 23.5.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Dieses beantwortete ich. 2. mit einer Anzeige wegen Beleidigung, aus der weder Zeuge noch Wortlaut hervorgingen. ... Ist es weiterhin sinnvoll, gegen den Anzeigeerstatter meinerseits Anzeige zu erstatten, da er mich durch seine falsche Anschuldigung verleumdet o.ä.?