Die Wohnung wurde von uns bei Einzug mit Ausnahme der Küche und des Flurs in weiß gestrichen. ... Muss ich hierbei Flur und Küche mitstreichen? ... Tapezieren der Wände und Decken sowie der Türen, Türzargen etc. …. 3) Im Allgemeinen sind Schönheitsreperaturen auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, In anderen Nebenräumen alle 7 Jahren 4) [...] § 13 Rückgabe der Mietsache 1) … 2) Die Mieträume sind zum Ablauf des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme von Schönheitsreperaturen befinden müssen, wobei aufgelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind (sogenannte Quotenabrechnungsklausel), und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Ausführung der Schönheitsreparaturendurch den Mieter.