Die Ausbaukosten von mehreren hundert Euro, dazu äußert er sich nicht, der Käufer verlangt mehrfach sich dahingehend zu äußern, und verlangt auch die Zusendung eines Ersatzteils Zug um Zug mit Übernahme der Ausbau/Einbaukosten. ... Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 16.06.2011 – C-65/09 und C-87/09) hat entschieden, dass ein Verkäufer den Käufer nicht dazu zwingen kann, die Kosten erst einmal selbst zu tragen und sich diese später erstatten zu lassen. ... ( Leseart des BGH Urteil 2017 Muss der Verkäufer wenn gefordert eine mangelfreie Sache vorab liefern, auch im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht des Käufers, denn die Prozedur , Ausbau, zusenden, Prüfen durch VK, Zusendung eines anderes Teils, Einbau verursacht ja erhebliche Mehrkosten, Fahrzeug steht lange, Standkosten Werkstatt etc, als die Praxistaugliche Sache, zu sagen, schau hier ist Defekt, der Defekt ist ersichtlich, ich als Käufer wünsche Zug um Zug....?