Mietausfallschaden/Schadenersatz nach der Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
A und B (beide sind juridische Personen) haben einen Mietvertrag unterschrieben. Der Mietvertrag gilt vom 01.01.2012 bis 01.01.2016. Sie haben also einen Mietvertrag für eine feste Laufzeit.