bei uns im ort steht eine 2 zimmerwohnung zur versteigerung. die einheit ist vermietet. 2 termin bei zv. die gläubigerbank bietet die einheit nun unter 50 % des verkehrswertes an, der mieter behauptet, dass er die wohneinheit bewohnbar gemacht hat, und dass er diesen betrag abwohnen wird, bzw. er eine entsprecehnende vereinbarung im mv hat. das gesetz soll sich wohl geändert haben, trotzdem besteht er nun darauf. wenn der verlorene baukostenzuschuss nicht mehr aktuell ist, wie stützt er seine behauptung bzw foderung ?