Zwischenzeitlich weniger, da ich mich wegen der hohen psychischen Belastung dazu durchringen konnte, dieses Unterfangen vorerst aufzugeben und mich zu distanzieren, aber in den anfänglichen Jahren, als ich mich noch gegen die Anschuldigungen verteidigte, war dieses stark denunzierende Verhalten nur schwer verkraftbar, da mich auch ungerechtfertigte Anschuldigungen grundsätzlich erst einmal mich selbst in Frage stellen lassen. ... Ich sehe Vergehen im Sinne der folgenden Paragraphen: > Schikaneverbot, § 226 BGB > Beleidigung, § 185 StGB > Üble Nachrede, § 186 StGB > Verleumdung, § 187 StGB Eventuell sehen Sie mit Ihrer Erfahrung auch noch mehr strafbares Verhalten, das zur Anzeige gebracht werden kann. ... Ohne von letzterem jemals eine direkte Rückmeldung hierzu erhalten zu haben, weiß ich dennoch von involvierten Bekannten, dass hierüber diskutiert und entschieden wurde, sich nicht einzumischen beziehungsweise wurde mir nahegelegt, mich für mein missverständliches Verhalten zu entschuldigen und nochmals zu beteuern, nicht die Absicht zu dem gehabt zu haben, was mir vorgeworfen wird.