Liegt hier ein Straftatbestand vor?
vom 21.1.2015
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur. / Bad Homburg v.d. Höhe
Am 13.01.2015 erhielt ich dann ein Einschreiben mit der Post, datiert auf den 12.01.2015, dass er weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehe und für eine Rückabwicklung keinerlei Grund sieht. daher befände ich mich in verzug und müsse den außergerichtlichen Schaden tragen.