Während ich aus Umweltbewußtsein die Umrüstung von konventioneller auf vollbiologische private Kläranlage noch halbwegs eingesehen habe, selbst wenn durch die landwirtschaftlichen Einträge der Nachbarflächen auch diese Investition wohl weitgehend sinnlos war und in der Dorflage vergleichbare Einleitungen trotz auf Jahre hinaus fehlender absehbarer öffentlicher Kanalisation offenbar behördlich als unproblematisch angesehen werden, ist die Forderung nach einer zweimaligen teuren Kontrolle angesichts der geschilderten Umstände doch wohl eine sinnlose Schikane, selbst wenn sie auf entsprechenden Vorschriften beruhen sollte. ... Ich wüßte nun gern, ob ich eine aussichtsreiche Möglichkeit habe, mich gegen eine solche amtliche Forderung zu wehren, wenn diese zwar auf entsprechenden Vorschriften beruht, im vorliegenden Fall aber offensichtlich unverhältnismäßig ist, weil der mögliche Gewinn für die Umwelt auf unabsehbare Zeit durch die rundum tolerierten, nicht oder kaum geklärten, und völlig unkontrollierten Einleitungen nicht erkennbar ist. Die Kosten der Abwehr dieser Forderung sollten dabei in einem akzeptablen Verhältnis zur Einsparung an Kontrollkosten stehen.