Frage zum Familienrecht - Nachlass
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Mein Anliegen: Da ich auf keiner Webseite sehr weitgehendes Infomaterial zum Pflichtteil gefunden habe, würde ich gern im Rahmen dieser Beratung wissen wollen, auf was ich bei einem Erbfall hinsichtlich Einsicht Nachlassverzeichnis bzw. anderer ausagefähiger Dokumente wie z.B.Testament,welche von meinen leiblichen Vater bei einem Notar in Raum Grixxx hinterlegt sind, achten sollte. Es ist zu vermuten,dass ich im Testament verschwiegen werde,da er mir den Kontakt zu seinen anderen Kindern und seinen Stiefkindern nie ermöglicht hat. Konkret geht es mir darum,welche Dokumente ich ab Kenntnis seines Todes und damit des Erbfalls vom zuständigen Amts-bzw.Familiengericht einsehen oder als Kopie bekommen darf, um das ev.vorhandene Erbe einzuschätzen bzw.ggf.auszuschlagen.