Schönheitsreparaturen bei Auszug laut BGH nötig?
vom 26.3.2007
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Während des Mietverhältnisses hat der Mieter daher Renovierungen in den von der Rechtssprechung anerkannten Zeitfolgen durchzuführen: Nassräume alle 3 Jahre Wohnräume alle 5 Jahre Nebenräume alle 7 Jahre 4) Hinsichtlich der durchzuführenden Renovierungen und Schönheitsreparaturen sind die Vereinbarungen des § 13 dieses Vertrages zu beachten. Insbesondere gelten die dort vorgegebenen Normen. ****************** Heute habe ich folgendes Schreiben des Vermieters bekommen: ****************** Sehr geehrter Herr ..., hiermit bestätigen wir den Eingang der fristgerechten Kündigung vom 22.03.2007 und die fristgerechte Auflösung der Mietverhältnisse des o.g. ... Mir ist bewusst, dass es sich bei der Antwort nur um eine Orientierung handelt, eine genaue Beurteilung ist nur durch einen Anwalt möglich, der den ganzen Vertrag prüft.