Unterhaltspflicht des Schwiegersohns bei Heimunterkunft
Zu den Einkommensverhältnissen, meine Ehefrau (Tochter der Bedürftigen) verfügt über kein eigenes Einkommen und nur über Taschengeld. Ich dagegen verfüge über ein hohes Einkommen. Werde ich als Schwiegersohn direkt oder indirekt haftbar gemacht und wie wird mein Einkommen bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche berücksichtigt?