Sachen von ehemaliger Untermieterin entsorgen
vom 3.1.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
Klage wider Erwarten die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellt, hatte ich ersatzweise die nächstmögliche gesetzliche Kündigungsfrist mitgeteilt. ... Kurz vor Weihnachten hat sie gefragt, ob ihre Sachen schon entsorgt seien, ihr Anwalt habe ihr mitgeteilt, dass ich ihr dann Schadensersatz zahlen müsse. ... Oder hat die Untermieterin tatsächlich Anspruch auf Schadensersatz?