Haftung mit Privatvermögen in der Partnerschaft
vom 3.3.2014
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur. / Bad Homburg v.d. Höhe
Ich habe Fragen zur Partnerschaftsgesellschft nach Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: Allgemein ist mir die Rechtslage bekannt, es geht aber um folgende konkrete Fälle: (Bei meinen Fragen geht es immer um das PRIVATE VERMÖGEN eines jeden Partners.) 1. In welchem Umfang haften die Partner mit dem privaten Vermögen: a) Haften die anderen Partner, wenn einer der Partner die Raten für sein auf Kredit gekauftes privates Haus nicht mehr zahlen kann? b) Macht es einen Unterschied, ob dieses Haus vom insolventen Partner teilweise auch beruflich genutzt wird?