Rücktritt wegen Garantiemangel
vom 29.7.2019
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Nach einem Motorschaden verweigerte der Händler meine Forderungen, die Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft weiter zu leiten, auch fehlende Unterlagen zu der Garantie nach zu liefern oder herauszugeben(Garantieunterlagen und Serviceheft hatte ich trotz Anmahnens nie von ihm erhalten), den Schaden und die Kosten zu übernehmen und eine Freigabe für die Reparatur in der Werkstatt vor Ort, in der das Fahrzeug nach dem Schaden untergestellt wurde, zu erteilen. Das Gericht meint, ich hätte dem Händler bevor ich wegen dieser mangelnden Eigenschaft vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, zuerst die Nacherfüllung aus den Gewährleistungsrechten zugestehen müssen und dieser hätte aus diesem Grund auch nach längerer Zeit immer noch ein Recht dazu.