Es wird im 2 - Schicht System gearbeitet - 2 x 9,0 h / Tag Es sei nun der Karfreitag, an dem die Hallen geschlossen seien. meine Fragen hierzu : a.) gibt es eine gesetzliche Grundlage, wieviele Arbeitsstunden auf wieviele Mitarbeiter für diesen "Schließtag" entfallen, bzw. welche Mitarbeiter haben nun wieviele Stunden "gesetzlichen" Anspruch auf Bezahlung eines "anteiligen Schließtages" - geht das durch 3 ? ... c.) wenn innerhalb der Firma bei gebuchten Urlaubstagen 8,0 Stunden bezahlt werden (wobei ein normaler Arbeitstag ja pro Schicht 9,0 Stunden hat) hat man dann nicht bei solchen Feiertagen denselben vollen 8,0 Stunden Anspruch, auch wenn die Halle von 3-4 Mitarbeitern betrieben wird?