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9. November 2006 19:55 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Unbewusste Benutzung eines Bildes auf einer Homepage.Die verantwortliche Firma möchte nun einen gewissen (hohen) Betrag für den Zeitraum der Benutzung obwohl das bei einem Kauf einer Lizens wesentlich billiger gewesen wäre.Die Homepage ist seit einigen Monaten offline und man kann das nicht mehrt zurückverfolgen.Seltsamerweise kam erstmals eine Rechnung nachdem die Seite offline genommen wurde vorher wurde nie angemahnt.
Ist es möglich dagegen anzugehen?
Und was für ne Art Rechtschutz braucht man dafür?

Sehr geehrter Ratsuchender,

es handelt sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung erst nehmen und innerhalb der gesetzten Frist gegenüber den gegnerischen Rechtsanwälten/Firma reagieren. Denn Ausreden wie: mir war nicht bewusst, dass man das nicht darf oder die pauschale Behauptung, das Foto von einem Freund erhalten zu haben, helfen nicht. Ohne Bedeutung ist auch, ob das kopierte Foto für einen privaten oder gewerblichen Internetauftritt benutzt wird und wie lange. Die Abmahnung kann auch dann noch ausgesprochen werden, wenn die Website wieder offline ist, weil u.a. Wiederholungsgefahr besteht.

Der Urheber hat jetzt in jedem Fall Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst etwa entgangenen Gewinn und Rechtsanwaltskosten und kann die Kosten der Lizens bei weitem übersteigen.

Rechtsschutzdeckung werden Sie für diesen Fall auch nirgends erhalten, da die Abwehr von Schadensersatzansprüchen generell nicht versicherbar ist.

Ziehen Sie im Zweifel dennoch einen Kollegen hinzu, da u.U. der geltend gemachte Schaden und die Rechtsanwaltskosten überhöht sind und erfolgreich "gedrückt" werden können.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 9. November 2006 | 20:42

Da diese Seite aber nie wieder so online gehen wird und die alte ja auch nicht zurückverfolgt werden kann haben die theoretisch doch nichts in der Hand.Kann man das trozdem nicht umgehen?Muss die Firma mir nicht beweisen das die Bilder von ihnen rutergeladen wurden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. November 2006 | 10:03

Ob Ihnen der Verstoß jetzt noch nachgewiesen werden kann oder nicht, welche Beweismittel also vorliegen, kann natürlich von hier nicht geprüft werden. Richtig ist, dass Ihnen der Verstoß nachzuweisen ist. Da Sie jedoch nicht wissen können, was der Gegner in der Hand hat, gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, wenn Sie nicht reagieren.

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