Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses möglich?
vom 25.5.2010
35 €
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Meines Wissen ist bei befristeten Arbeitsverträge i.d.R. keine ordentliche Kündigung vor Fristende möglich. Jedoch wird in meinem doch recht kurzen gehaltenen Arbeitsvertrag mit dem nachfolgenden Wortlaut auf die einschlägigen Tarifvertragswerke des Unternehmens verwiesen: "Auf das Arbeitsverhältnis werden die jeweils für den Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers betrieblich/fachlich einschlägigen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Ihrer jeweiligen Fassung angewendet.... Besteht unter den vorgenannten Bedingungen die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung meines befristeten Arbeitsverhältnisses entsprechend <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/15.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 15 TzBfG: Ende des befristeten Arbeitsvertrages">TzBfG § 15 Absatz 3</a>?