Widerspruchsklage
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wegen einer m.E. unangemessenen Mietnachforderung hatte der Wohnungseigentümer Klage erhoben.Das Gericht hatte beiden Parteien mitgeteilt,daß ein Anwalt nicht erforderlich sei.Ich habe wegen verschiedener Lügen bei Mietabschluß und unterlassener Reparaturen Widerklage erhoben.Bei der Gerichtsverhandlung wurde mir empfohlen,die Widerklage aus Kostengründen zurückzunehmen,was ich wegen der merkwürdigen Verfahrensweise auch gemacht habe.Dennoch hat das Gericht später die Gerichtskosten auf die Forderung des gegners + der Widerklage summiert und meinen Einspruch zurückgewiesen.Außerdem soll ich jetzt die Kosten des generischen Anwalts zahlen.Ist das rechtlich korrekt?