Befristeter Arbeitsvertrag an Universität
vom 1.7.2008
30 €
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Hierzu habe ich folgende Frage: Soweit ich weiß, vermeiden die deutschen Universitäten Festanstellungen, dürfen aber einer Person den Vertrag ohne sachlichen Grund nicht unendlich befristet verlängern, sondern insgesamt maximal 6 Jahre (für nicht promovierte Lehrkräfte). ... Der Übergang irgendwann in einen unbefristeten Vertrag wäre zwar schön für mich, aber dies wird häufig ja seitens des Arbeitgebers nicht gewünscht. Wenn die Universität den Übergang in eine Festanstellung vermeiden möchte: - Kann die Uni dann einfach den Vertrag nach 5 oder 6 Jahren nicht weiter verlängern und einfach oder unter bestimmten Voraussetzungen "den Nächsten" einstellen?