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Kündigungsfrist Altmietvertrag 1991

22. November 2020 12:40 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kündigungsfristen bei alten Mietverträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mietvertrag aus dem Jahre 1991. Dieser Mietvertrag wurde für 10 Jahre abgeschlossen und stillschweigend verlängert.
Leider sind die vertraglichen Vereinbarungen für mich nicht schlüssig.
Folgendes steht im Vertrag: Das Mietverhältnis beginnt mit dem ... es kann von jedem Teil spätestens zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Nach 5, 8, und 10 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der oben aufgeführten Fristen gekündigt, so verlängert es sich jedesmal um 3-6-12 Monate.

Wie sehen die aktuellen Kündigungsfristen für diesen Vertrag aus?

Besten Dank im Voraus.

22. November 2020 | 13:10

Antwort

von


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Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),

aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.

Aufgrund fehlender Angaben gehe ich hier zunächst von einem Wohnraummietvertrag aus. Befristungen und Laufzeitmietverträge sind hier schon seit einiger Zeit wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr so ohne weiteres möglich. Hier gelten strenge Voraussetzungen. Doch fehlen auch hier Angaben, weswegen ich derzeit davon ausgehe, dass es sich nunmehr um einen unbefristeten Mietvertrag handelt.

Nach § 573 c BGB kann der Mieter diesen grundsätzlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist nach § 573c Abs. 4 BGB unzulässig.

Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt grundsätzlich auch für den Vermieter. Allerdings verlängert sich für den Vermieter die Kündigungsfrist nach 5 Jahren um 3 Monate und nach 8 Jahren um weitere 3 Monate. Aus Sicht des Vermieters gilt also zunächst eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, nach 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und nach 8 Jahren Mietdauer eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Falls gewünscht, schaue ich mir aber gerne mal Ihren Mietvertrag im Rahmen eines Zusatzangebotes an und prüfe diesen auf Ihre genauen Kündigungsmöglichkeiten.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage (https://www.123recht.de/anwalt/Rechtsanwalt-Bernhard-Schulte-Frechen-__l108340.html) kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)


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