Hallo, wir haben zu unseren Wohnraummietvertrag folgende Fragen und hoffen auf klärende Antworten: Frage 1, Das Mietverhältnis hat zum 01.10.2008 auf unbestimmte Zeit begonnen, im Mietvertrag sind die Räume der Mietsache einzeln benannt, Küche, Diele, Bad usw. ... Der Vermieter wollte dies schnellstmöglich erledigen, leider ist bis heute auch nach Erinnerungen nichts passiert.Können wir auf Grund dieses Sachverhaltes eine Mietminderung ( wenn ja in welcher Höhe ) durchführen bzw. den Mietvertrag fristlos kündigen? Frage 2, Des weiteren wurde im Mietvertrag vereinbart, das wir keine Kaution zahlen, sondern die notwendigen Schönheitsreparaturen in Eigenregie auf auf eigene Kosten durchführen.